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Vermieter will, dass der Mieter auszieht (Vorgehensweise)

  1. Abklärung Ist-Zustand
    • Besteht ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis?
    • Wann ist der nächste Kündigungstermin resp. Ablauf des Mietverhältnisses?
    • Welche Kündigungsfristen bestehen?
    • Liegt dem Wunsch nach Kündigung ein objektiv ernsthaftes und schutzwürdiges Motiv zugrunde?
    • Besteht keine Sperrfrist (OR 271a Abs. 1 lit. d und e sowie 271a Abs. 2)?
    • Allfällige Erstreckung darf nicht ausser acht gelassen werden.
    • vgl. zum Ganzen www.mietvertragskuendigung.ch und www.mieterstreckung.ch
  2. Massnahmen:
    • Befristetes Mietverhältnis: nur ausserordentliche Kündigung möglich
    • Unbefristetes Mietverhältnis: ordentliche oder ausserordentliche Kündigung
    • Statt zu kündigen kann der Vermieter mit dem Mieter einen Aufhebungsvertrag abschliessen (vgl. unten Aufhebungsvereinbarung)


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